Enteignung

Um öffentliche Aufgaben erfüllen zu können, werden auch private Grundstücke - entweder deren Eigentum oder Rechte an denselben - benötigt. Beispiele dafür sind

  • der Neu- oder Ausbau einer Straße,
  • der Schienenbau,
  • der Neu- oder Ausbau eines Flughafens,
  • die Energieversorgung oder
  • die Städtebauplanung.

Üblicherweise sollen vom Träger der Baumaßnahme das Eigentum beziehungsweise Rechte an diesen Grundstücken im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen erworben werden. Das gelingt nicht immer.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Enteignungsverfahrens beantragt werden.

Um öffentliche Aufgaben erfüllen zu können, werden auch private Grundstücke - entweder deren Eigentum oder Rechte an denselben - benötigt. Beispiele dafür sind

  • der Neu- oder Ausbau einer Straße,
  • der Schienenbau,
  • der Neu- oder Ausbau eines Flughafens,
  • die Energieversorgung oder
  • die Städtebauplanung.

Üblicherweise sollen vom Träger der Baumaßnahme das Eigentum beziehungsweise Rechte an diesen Grundstücken im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen erworben werden. Das gelingt nicht immer.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Enteignungsverfahrens beantragt werden.


zuletzt aktualisiert: 27.09.2021

Anbieter:Ministerium des Innern und für Kommunales
Themen: Verwaltung und Organisation
Schlagwörter: Grundstück