Landespflegegeld

Dargestellt ist das Euro-Zeichen, umschlossen von einem runden Rahmen.

Landespflegegeld ist zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen bestimmt und wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen auf Antrag gewährt.

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Landespflegegeld ist zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen bestimmt und wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen auf Antrag gewährt.


zuletzt aktualisiert: 28.12.2020

Anbieter:Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Themen: Gesundheit und Soziales, Verwaltung und Organisation
Schlagwörter: Pflege, Behinderung, Finanzen