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Spielplätze Instandhaltung
Wo können Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen und Beschädigungen von Kinderspielplätzen melden?
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
Mitteilungen über www.maerker.de
in der Kategorie öffentliches Grün/Spielplatz
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Ausführliche Beschreibung
Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Durch die intensive Nutzung oder mutwillige Beschädigung sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten und Beschädigungen durch Vandalismus und zu beseitigen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
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Erforderliche Unterlagen
keine
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Gebühren
keine
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Ablauf
Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.
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Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
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Rechtsgrundlage(n)
Landeskinder- und Jugendförderungsgesetz
Landesbauordnungen
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Weitere Informationen
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
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Fachlich freigegeben durch
Stadtverwaltung Bad Belzig
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Fachlich freigegeben am
06.06.2019