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Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information


  • Ausführliche Beschreibung

    Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

    Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

  • Voraussetzungen

    Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

  • Gebühren

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

  • Ablauf

    Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

  • Fristen

    keine

  • Zuständigkeit

    kommunale Friedhofsverwaltung

  • Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Friedhofssatzungen