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Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung

Voraussetzungen für die Anerkennung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung


  • Ausführliche Beschreibung

    Als Steuerberatungsgesellschaften können nach Maßgabe des Steuerberatungsgesetztes anerkannt werden:

    • Aktiengesellschaften,
    • Kommanditgesellschaften auf Aktien,
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung und
    • Partnerschaftsgesellschaften.

    Soweit die Gesellschaftsformen wegen ihrer Treuhandtätigkeit als Handelsgesellschaften in das Handelsregister eingetragen worden sind ebenfalls:

    • Offene Handelsgesellschaften und
    • Kommanditgesellschaften
       

    Anträge auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaften, deren Sitz sich im Zuständigkeitsbereich der Steuerberaterkammer Brandenburg befinden, sind von der Steuerberaterkammer Brandenburg zu entscheiden.

    Mit dem Antrag ist eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung einzureichen.

  • Voraussetzungen

    Siehe §§ 49 ff. StBerG

    • Mehrzahl der Vorstandsmitglieder, der Geschäftsführer und der persönlich haftenden Gesellschaftern muss Steuerberater sein; neben Steuerberatern können auch Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte Mitglieder des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft sein
    • mindestens ein Steuerberater, der Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter ist, muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben
    • vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
    • Kapitalbindung gemäß § 50a StBerG
  • Erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag auf Anerkennung

    Gesellschaftsvertrag/Satzung

    Gesellschafterbeschluss über die Geschäftsführerbestellung

    Gesellschafterliste

    Berufshaftpflichtversicherungsnachweis

    Nachweise, dass die Geschäftsführer und Gesellschafter zu den zulässigen Personen gemäß § 49 ff. StBerG gehören

    Nachweis der Zahlung der Anerkennungsgebühr

    Handelsregisterauszug/Partnerschaftsregisterauszug

  • Gebühren

    Anerkennungsverfahrensgebühr: EUR 550  

  • Ablauf

    Überweisung der Anerkennungsgebühr

    Formloser Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft

    Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Steuerberaterkammer Brandenburg

    Prüfung durch die Steuerberaterkammer Brandenburg

    Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Handelsregister/Partnerschaftsregister

    Vorlage eines amtlichen Handelsregisterauszuges/Partnerschaftsregisterauszuges bei der Steuerberaterkammer Brandenburg

    Ausstellung und Zusendung der Anerkennungsurkunde

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der vollständigen Vorlage sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen des zu bearbeitenden Einzelfalls ab.

  • Fristen

    keine

  • Zuständigkeit

    Steuerberaterkammer Brandenburg

  • Rechtsgrundlage(n)

    §§ 24, 25 der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten – Berufsordnung (BOStB)

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Steuerberaterkammer Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    01.08.2019