Leistungen A-Z
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Daten der Handwerksrolle Sperrung
Eine Sperrung Ihrer Daten in der Handwerksrolle beantragen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Für das Sperren der Daten in der Handwerksrolle gilt das Datenschutzgesetz des Landes Brandenburg.
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Erforderliche Unterlagen
ggf. Nachweise
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Gebühren
Für die Sperrung von Daten fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
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Ablauf
Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und die Sperrung vorgenommen.
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Bearbeitungsdauer
Unverzüglich
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Fristen
keine
- Zuständigkeit
- Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft und Energie
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Fachlich freigegeben am
22.08.2019