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Übernachtungssteuer

Informieren Sie sich hier, ob in der Kommune eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erhoben wird.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
    Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

  • Gebühren

    Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.