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Landestierärztekammer Aufnahme
Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis. Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der...
Ihre zuständige Stelle
- Formulare
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Ausführliche Beschreibung
Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis. Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten und vorzulegenden Unterlagen sowie die Dauer der Datenspeicherung regeln die Kammern in ihrer Meldeordnung.
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Voraussetzungen
Für die Berufsausübung erforderliche Zeugnisse und Bescheinigungen, u.a.:
- Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, berufliche und private Anschrift
- Hochschule, Ausbildungsstätte, Ort und Datum der tierärztlichen Prüfung, Datum der Approbations- oder Erlaubniserteilung sowie erforderlichenfalls Arbeitserlaubnis
- erworbene akademische Grade und Titel
anerkannte Gebiets-, Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen sowie Bezeichnungen der Fachkunde und Ermächtigungen für die Weiterbildung
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Erforderliche Unterlagen
siehe "Voraussetzungen"
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Gebühren
Für die Inanspruchnahme besonderer Amtshandlungen können die Tierärztekammern aufgrund ihrer Gebührensatzung Gebühren erheben und Auslagenersatz fordern
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Zuständigkeit
Geschäftsstelle
Französische Str. 53
10117 Berlin
Tel. 030 - 201 43 38 - 0
Fax. 030 - 201 43 38 - 88
geschaeftsstelle@btkberlin.de -
Weitere Ansprechpunkte
Geschäftsstelle
Französische Str. 53
10117 Berlin
Tel. 030 - 201 43 38 - 0
Fax. 030 - 201 43 38 - 88
geschaeftsstelle@btkberlin.de -
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft und Energie
des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: +49 (0)331 866-1676
Fax.: +49 (0)331 866-1753