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Nationale Verstoßdatei gemäß Seefischereigesetz Auskunft Eintragung für Verstöße gem. §§ 13, 14 SeeFischG

Eine Auskunft über den Sie betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)...

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: Antrag auf Selbstauskunft (docx; 14 KB)
    Onlineverfahren möglich:  ja
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Eine Auskunft über den Sie betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

    In der Nationalen Verstoßdatei werden Daten über Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik elektronisch gespeichert. Eingetragen werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden. Auch Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, werden gespeichert.
    Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands begangen wurden, werden ebenfalls dokumentiert. Darüber hinaus werden die Punkte für schwere Verstöße in die Verstoßdatei eingetragen.
    Wenn Sie eine Selbstauskunft über die hinterlegten Daten möchten, können sie einen Antrag auf Selbstauskunft stellen.

    Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellt.

    Hinweis: Wenn Sie eine Fischereiförderung nach dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) beantragen möchten, ist grundsätzlich eine Voraussetzung, dass für Sie keine Punkte für schwere Verstöße in der Verstoßdatei eingetragen sind. Sie müssen dann die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde ("EMFF-Auskunft") beantragen.

  • Voraussetzungen

    keine

  • Erforderliche Unterlagen
    • beglaubigte Unterschrift auf dem Antragsformular oder
    • gültiger Personalausweis
    • gegebenenfalls Antrag auf Selbstauskunft durch gesetzlichen Vertreter
    • gegebenenfalls Nachweis der Vertretungsberechtigung für gesetzlichen Vertreter
    • gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung
  • Gebühren

    keine

  • Ablauf

    Die Selbstauskunft aus der Nationalen Verstoßdatei können Sie schriftlich per Post oder online beantragen.

    Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

    • Laden Sie das entsprechende Formular herunter und füllen Sie es aus
    • Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen, indem Sie
      • die Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigen lassen oder
      • indem Sie persönlich Ihren Personalausweis bei der zuständigen Landesbehörde vorzeigen
    • Senden Sie den Antrag dann an die für Sie zuständige Landesbehörde
    • Die BLE prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag den formalen Anforderungen genügt, wird Ihnen die Auskunft per Briefpost zugestellt.

    Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite und suchen Sie sich das passende Formular heraus. Folgen Sie den angegebenen Schritten.
    • Um einen Antrag online zu stellen, benötigen Sie:
      • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel – jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
      • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
      • die AusweisApp2 und
      • gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
    • Die BLE prüft Ihren Antrag dann. Wenn der Antrag den formalen Anforderungen genügt, wird Ihnen die Auskunft per Briefpost zugestellt.
  • Bearbeitungsdauer

    etwa 2 Kalenderwochen

  • Fristen

    keine

  • Zuständigkeit

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
    Referat 521
    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn

    E-Mail: 521@ble.de
    Tel.: 0228 6845 3402

    Servicezeiten:
    Montag bis Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr

  • Weitere Ansprechpunkte

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
    Referat 521
    Deichmanns Aue 29
    53179 Bonn

    E-Mail: 521@ble.de
    Tel.: 0228 6845 3402

    Servicezeiten:
    Montag bis Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

  • Fachlich freigegeben am
    05.10.2018