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Ultraleichtflugsportgeräte Änderung bei Erwerb von Gebrauchtgeräten oder Kennzeichenwechsel

Wenn Sie ein gebrauchtes, zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät erwerben müssen Sie dies anzeigen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber gespeichert. Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Gebrauchtgerät erwerben, müssen Sie dies bei Ihrem Luftsportverband melden. 

    Anders als bei Neugeräten, müssen Sie ein bereits zugelassenes Gebrauchtgerät nicht nochmal registrieren lassen, sondern nur die Änderungen im Luftsportgeräteverzeichnis beantragen.

    Ebenso müssen Sie es mitteilen, wenn sich Ihre persönlichen Angaben wie Wohnsitz und Name ändern.

    Das Luftsportgerät wird dann auf Ihren Besitz umgeschrieben und der Eintrag im Luftsportgeräteverzeichnis geändert. 

    Zu den Luftsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragsschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 kg. 

    Gespeichert werden personenbezogene Daten wie zum Beispiel Name und Adresse des Besitzers sowie technische Daten wie zum Beispiel die

    • Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
    • staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
    • die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.

    Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt

    • für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
    • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
    • zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

    Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitzuführen.

  • Voraussetzungen

    keine

  • Erforderliche Unterlagen
    • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung
    • alter Eintragungsschein (Original) bei Eigentümerwechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens und Anschriftenänderung des Eigentümers
    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung (Original) bei Sitz der natürlichen oder juristischen Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
    • neue Versicherungsbestätigung (Original) bei Halterwechsel
    • Bei Mitteilung durch einen Vertreter: Vollmacht des Eigentümers im Original
  • Gebühren

    Eintragung ins Flugsportgeräteverzeichnis: EUR 80,00
    Änderung der Eintragung: EUR 25,00 

  • Ablauf

    Die Änderung im Luftportgeräteverzeichnis müssen Sie schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen. 

    • Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite der beauftragten Luftsportverbände aus und füllen Sie es vollständig aus. 
    • Senden Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen entweder 
      • per Post oder 
      • per E-Mail an die Adresse an Ihren zuständigen Luftsportverbands.
    • Sofern Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie per Post eine Eintragungsbescheinigung.
  • Bearbeitungsdauer

    In der Regel dauert die Bearbeitung 3-5 Werktage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.

  • Fristen

    keine

  • Zuständigkeit

    Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)

    Deutscher Aero Club e.V. (DAeC)

  • Weitere Ansprechpunkte

    Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)
    Mühlweg 9
    71577 Großerlach-Morbach

    Telefon: 0719 29301-40
    Fax: 0719 293014-39
    E-Mail: info@dulv.de

    Deutscher Aero Club e.V. (DAeC)
    Luftsportgeräte-Büro (LSG-B)
    Hermann-Blenk-Str. 28
    38108 Braunschweig

    Telefon: 0531-23540 60
    Fax: 0531-23540 22
    Email: lsgb@daec.de

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur

  • Fachlich freigegeben am
    09.12.2019