Leistungen A-Z
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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
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Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
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Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
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Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
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Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
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Weitere Ansprechpunkte
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
- Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
BMI, Dr. Laier, RL VII2
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Fachlich freigegeben am
19.11.2015