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Forderungen Beitreibung
Mahn- und Vollstreckungsverfahren öffentlich-rechtlicher Forderungen
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Das Brandenburgische Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVGBbG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch das Land. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch den Bund und die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO).
Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel:
Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgelder, Rundfunkbeiträge und BAföG.
Das Mahnverfahren geht dem Beitreibungsverfahren voran und ist Teil des Verfahrens.
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Ablauf
Vollstreckung durch den Zoll
- Rechtsgrundlage(n)