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Forderungen Beitreibung

Mahn- und Vollstreckungsverfahren öffentlich-rechtlicher Forderungen

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  • Ausführliche Beschreibung

    Das Brandenburgische Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVGBbG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch das Land. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch den Bund und die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO).

    Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel:

    Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgelder, Rundfunkbeiträge und BAföG.

    Das Mahnverfahren geht dem Beitreibungsverfahren voran und ist Teil des Verfahrens.

  • Ablauf

    Vollstreckung durch den Zoll

  • Rechtsgrundlage(n)