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Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung

Für Inhaber/innen eines ausländischen Hochschulabschlusses stellt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) auf Antrag eine individuelle Zeugnisbewertung aus.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: Antragsformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein


  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie eine Hochschulqualifikation im Ausland erworben haben, können Sie Ihre Hochschulqualifikation im Hinblick auf die Ausübung eines nicht reglementierten Berufs bewerten lassen. Die Zeugnisbewertung

    • beschreibt Ihre ausländische Hochschulqualifikation,
    • stellt fest, mit welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist und
    • bescheinigt Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.

    Sie soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus der Zeugnisbewertung können Sie aber keine Rechtsansprüche ableiten.

    Achtung: Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung. 

    Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie

    • einen Wohnsitz in Deutschland haben und
    • einen reglementierten Beruf ausüben möchten.
  • Voraussetzungen

    Ihr Hochschulabschluss muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit er bewertet werden kann:

    • Die Abschlusszeugnisse müssen amtlich beglaubigt sein.
    • Der Abschluss muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den maßgeblichen Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
    • Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation beziehungsweise unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising), müssen alle beteiligten Institutionen nach dem Recht des Herkunftslandes ordnungsgemäß als Hochschule anerkannt beziehungsweise akkreditiert sein. Die Qualität des Abschlusses muss den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
    • Bei Abschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist, muss der absolvierte Studiengang akkreditiert sein.
  • Erforderliche Unterlagen

    Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stelle.

  • Gebühren

    • für die Ausstellung der Bescheinigung: EUR 200,00
    • für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung bei mehreren Qualifikationen: EUR 100,00
    • für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. im Fall des Verlusts): EUR 100,00
  • Ablauf

    Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.

    Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher detailliert bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

    Die Zeugnisbewertung nennt die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung.

    Die Zeugnisbewertung erhalten Sie nachdem:

    • Ihr Antrag vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingegangen ist,
    • dort alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und
    • Sie die Gebühren bezahlt haben.

    Die Bescheinigung wird in einer Kurzfassung und in einer Langfassung ausgestellt, die Sie jeweils zusammen erhalten.

    Die Kurzfassung ist als Beilage zu Ihren Bewerbungsunterlagen gedacht und soll dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsvermittlungsstelle auf einen Blick mitteilen, welcher deutschen Qualifikation Ihr ausländischer Hochschulabschluss entspricht.

    Die Langfassung können Sie immer dann verwenden, wenn umfangreichere Informationen erforderlich sind.

  • Fristen

    keine

  • Zuständigkeit

    Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (ZAB)

  • Rechtsgrundlage(n)

    "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region" (sog. Lissabon-Konvention ) vom 11.04.1997, in Kraft getreten am 01.10.2007.

    Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe beauftragt.

  • Hinweise

    Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus.

    Für nicht abgeschlossene Hochschulausbildungen sowie für Ausbildungen, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind, stellt die ZAB keine Bescheinigungen aus.

    Hinweis: Für Schulzeugnisse werden keine Zeugnisbewertungen ausgestellt.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    26.06.2020