Leistungen A-Z

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Studienbeitrag Erlass

In besonderen Lebenssituationen können Sie einen Erlass von allgemeinen Studiengebühren erwirken.

Ihre zuständige Stelle

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen. Ort suchen
  • Ausführliche Beschreibung

    In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.

  • Voraussetzungen

    Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:

    • fachärztliche Bestätigung)
    • Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
    • Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit
  • Ablauf

    Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.

  • Bearbeitungsdauer

    Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

  • Fristen

    Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.

  • Zuständigkeit

    die jeweilige Hochschule

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    26.06.2020