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Studienbeitrag Erlass
In besonderen Lebenssituationen können Sie einen Erlass von allgemeinen Studiengebühren erwirken.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.
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Voraussetzungen
Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.
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Erforderliche Unterlagen
Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:
- fachärztliche Bestätigung)
- Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit
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Ablauf
Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.
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Bearbeitungsdauer
Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
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Fristen
Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.
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Zuständigkeit
die jeweilige Hochschule
- Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
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Fachlich freigegeben am
26.06.2020