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Lehramtsprüfung Durchführung

Mit der Staatsprüfung wird am Ende des Vorbereitungsdienstes festgestellt, ob und mit welchem Erfolg dieser absolviert wurde.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Ausgabe der Formulare durch das Studienseminar, in dem die seminaristische Ausbildung erfolgt. Formulare sind im Schriftform auszufüllen; persönliches Erscheinen ist erforderlich.


  • Ausführliche Beschreibung

    Die Staatsprüfung bildet den Abschluss des Vorbereitungsdienstes, der das Ziel hat, Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten zu befähigen, den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers selbstständig auszuüben.

  • Voraussetzungen

    Master of Education oder 1. Staatsprüfung für ein Lehramt sowie mindestens 12-monatiger Vorbereitungsdienst

  • Erforderliche Unterlagen
    1. Mindestens 12-monatiger Vorbereitungsdienst mit Teilnahme an den Seminaren der Studienseminare sowie selbstständiger Unterricht und Hospitationen an der Ausbildungsschule
    2. Beurteilung der Ausbildungsschule
    3. Unterrichtsentwurf für jede der beiden Unterrichtsproben, die im Rahmen der Staatsprüfung durchgeführt werden
  • Ablauf

    Der Stand der Kompetenzentwicklung ist spätestens zwei Wochen vor dem festgelegten Termin für die erste Unterrichtsprobe durch die Ausbildungsschule schriftlich zu beurteilen. Ablegen von zwei Unterrichtsproben (unterrichtspraktische Prüfung) sowie einer mündlichen Prüfung in Form eines Kolloquiums.

  • Bearbeitungsdauer

    wenige Tage

  • Fristen

    Mit der Bekanntgabe des Prüfungsthemas der ersten Unterrichtsprobe der unterrichtspraktischen Prüfung ist die Meldung zu Staatsprüfung erfolgt.

  • Zuständigkeit

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

    des Landes Brandenburg

  • Weitere Ansprechpunkte

    Ausbildung

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

    des Landes Brandenburg

    Referat 36 (Lehrerausbildung)

    Dr. Manuela Röber

    Heinrich-Mann-Allee 107
    14473 Potsdam

    Tel.: (0331) 866-3932

    manuela.roeber@mbjs.brandenburg.de

  • Rechtsgrundlage(n)

    Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz:

    Gesetz über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg (Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz - BbgLeBiG ) vom 18. Dezember 2012 (GVBl.I/12, Nr. 45) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2018 (GVBl.I/18, Nr. 10)

    Ordnung für den Vorbereitungsdienst:

    Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für ein Lehramt im Land Brandenburg (Ordnung für den Vorbereitungsdienst - OVP) vom 19. März 2019 (GVBl.II/19, Nr. 22)

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
    Referat 36 (Lehrerausbildung)

  • Fachlich freigegeben am
    17.08.2020