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Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten Gewährung

Für Mehrlingsgeburten können Sie eine Zuwendung erhalten

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die gleichzeitige Versorgung und Beaufsichtigung mehrerer Kinder (insbesondere Säuglinge und Kleinkinder) ist für die Familien neben der Freude und Fürsorge auch eine enorme Kraftanstrengung und nicht zuletzt eine finanzielle Belastung.

    In Brandenburg lebende Mehrlinge (ab Drillinge) können daher eine einmalige finanzielle Unterstützung der Ministerpräsidentin / des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg erhalten. Dabei kommt es nicht auf den Geburtsort der Kinder an. Entscheidend ist, dass sie in Brandenburg leben.

    Die Spende hat in erster Linie symbolischen Charakter und soll die besondere Bedeutung von Familie und Kindern für unsere Gesellschaft würdigen.

    Patenschaften des Ministerpräsidenten sind nicht vorgesehen.

  • Voraussetzungen

    Wohnsitz der Mehrlinge in Brandenburg

    Die Mehrlinge dürfen bei Ausreichung der Spende nicht älter als 16 Jahre sein.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Geburtsurkunden der Kinder
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
    • Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
  • Ablauf

    Es genügt ein formloses Schreiben oder eine E-Mail an die Ministerpräsidentin / den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg über die Geburt der Mehrlinge. Nach positiver Prüfung der genannten Kriterien kann eine einmalige finanzielle Spende ausgereicht werden, die auf das angegebene Bankkonto überwiesen wird.

  • Bearbeitungsdauer

    ca. 3 bis 4 Wochen

  • Zuständigkeit

    Staatskanzlei des Landes Brandenburg

  • Rechtsgrundlage(n)

    keine

  • Fachlich freigegeben durch

    Staatskanzlei des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    29.10.2020