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Archivgut Einsicht gewähren

Sie können bei berechtigtem Interesse Archivgut einsehen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Formulare

    Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: teilweise
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


  • Ausführliche Beschreibung

    Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung zuständig ist, erfahren Sie über entsprechende Beständeübersichten und Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.

  • Voraussetzungen

    Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.

  • Erforderliche Unterlagen

    ggf. Personalausweis, Vollmacht

  • Gebühren

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Ablauf

    Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.

    Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.

    Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.

    Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.

    Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.

    Hinweis:
    Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.

  • Bearbeitungsdauer

    maximal 2 Monate

  • Fristen

    Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.

  • Zuständigkeit
  • Weitere Ansprechpunkte

    das jeweilige Archiv oder Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
     

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Widerspruch und Klage sind statthaft.

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

  • Fachlich freigegeben am
    12.11.2020