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Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:
- Patientenschulungen für chronisch Kranke,
- Rehabilitationssport und Funktionstraining,
- sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
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Voraussetzungen
Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation
- muss erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
- Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.
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Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
- Verordnung beziehungsweise Stellungnahme des behandelnden Arztes
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Gebühren
Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.
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Ablauf
In der Regel:
- Verordnung durch Arzt
- Beantragung bei Krankenkasse
- Entscheidung der Krankenkasse
- Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation
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Zuständigkeit
Krankenkasse
- Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Fachlich freigegeben am
23.07.2020