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Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:

    • Patientenschulungen für chronisch Kranke,
    • Rehabilitationssport und Funktionstraining,
    • sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.

    Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. 

  • Voraussetzungen

    Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation

    • muss erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
    • Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.
  • Erforderliche Unterlagen
    • Antrag auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
    • Verordnung beziehungsweise Stellungnahme des behandelnden Arztes
  • Gebühren

    Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.

  • Ablauf

    In der Regel:

    1. Verordnung durch Arzt
    2. Beantragung bei Krankenkasse
    3. Entscheidung der Krankenkasse
    4. Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation
  • Zuständigkeit

    Krankenkasse

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

  • Fachlich freigegeben am
    23.07.2020