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Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte Gewährung

Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten der Prävention es gibt. Die Krankenkassen vermitteln qualitätsgesicherte Angebote.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen.

    Etwa

    • bei der Ernährung
    • in Fragen des Alkohol- oder Tabakkonsums
    • bei Bewegung
    • beim seelischen Wohlbefinden
    • bei Fragen des Älterwerdens
    • bei der allgemeinen Lebensführung

    Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

  • Voraussetzungen

    Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist.

  • Gebühren

    Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. 

  • Ablauf

    Manche Krankenkasse bieten eigene Präventionskurse an. Es kann aber auch ein Kurs bei einem qualitätsgeprüften externen Anbieter ausgewählt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

  • Fachlich freigegeben am
    09.07.2020