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Einheitlicher Ansprechpartner Brandenburg

Bestimmte Verwaltungsleistungen können in Brandenburg über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragt werden.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie als Unternehmer/-in bzw. Unternehmensgründer/in oder als Freiberufler/-in aus allen den Bereichen der Wirtschaft Hilfe bei Behördengängen benötigen, weil Sie z. B. ein mitunter aufwändiges und kompliziertes Verfahren wie die Gründung einer Niederlassung anstreben, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine einheitliche Stelle wie beispielsweise einen sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner" zu wenden.

    Einheitliche Stellen stellen Ihnen bedarfsgerecht die nötigen Antragsformulare bereit, versorgen Sie mit Informationen über die jeweiligen Verwaltungsverfahren, prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten sie den zuständigen Behörden zu.

    Der Service richtet sich an Interessenten aus Deutschland aber auch insbesondere an EU-Bürger und EU-Bürgerinnen aus den Mitgliedstaaten.

  • Zuständigkeit
    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
    Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg
    Heinrich-Mann-Allee 107
    14473 Potsdam