Leistungen A-Z
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Schulische Leistungen Bewertung
Schülerinnen und Schüler erbringen in angemessenen Zeitabständen entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Bildungsganges schriftliche, mündliche und praktische Leistungen.
Ihre zuständige Stelle
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Ausführliche Beschreibung
Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Bildungsganges, der betreffenden Klassenstufe sowie der einzelnen Fächer, Lerngebiete, Lernfelder und Lernfeldgruppen schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.
Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres erbrachten Leistungen werden nach sechs Notenstufen bewertet. In bestimmten Klassenstufen bzw. in einigen Bildungsgängen an der Förderschule können die Noten durch eine allgemeine Bewertung oder ein Punktsystem ergänzt oder ersetzt werden.
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Zuständigkeit
jeweilige Schule
- Rechtsgrundlage(n)
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 33
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Fachlich freigegeben am
28.06.2021