Leistungen A-Z

 

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Schulische Leistungen Bewertung

Schülerinnen und Schüler erbringen in angemessenen Zeitabständen entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Bildungsganges schriftliche, mündliche und praktische Leistungen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Bildungsganges, der betreffenden Klassenstufe sowie der einzelnen Fächer, Lerngebiete, Lernfelder und Lernfeldgruppen schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.
     
    Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres erbrachten Leistungen werden nach sechs Notenstufen bewertet. In bestimmten Klassenstufen bzw. in einigen Bildungsgängen an der Förderschule können die Noten durch eine allgemeine Bewertung oder ein Punktsystem ergänzt oder ersetzt werden.

     

  • Zuständigkeit

    jeweilige Schule

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

    Referat 33

  • Fachlich freigegeben am
    28.06.2021