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Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung

Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen: 

    • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
    • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren  
    • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

    Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Elektronische Gesundheitskarte
    • gegebenenfalls Bonusheft
  • Gebühren

    Keine

    Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.

  • Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

  • Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

  • Fachlich freigegeben am
    27.11.2020