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Blindenführhund

Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.

Ihre zuständige Stelle

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  • Ausführliche Beschreibung

    Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

  • Voraussetzungen
    • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
    • Verordnung durch den Augenarzt
    • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
    • persönliche Eignung des Hundehalters
    • täglicher Auslauf
    • Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben
  • Erforderliche Unterlagen
    • Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht
  • Gebühren

    Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.

  • Bearbeitungsdauer

    Über Anträge auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich muss die Krankenkasse  innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.

  • Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

  • Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

  • Fachlich freigegeben am
    27.11.2020