Leistungen A-Z
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen
Blindenführhund
Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.
Ihre zuständige Stelle
-
Ausführliche Beschreibung
Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.
-
Voraussetzungen
- Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
- Verordnung durch den Augenarzt
- Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
- persönliche Eignung des Hundehalters
- täglicher Auslauf
- Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben
-
Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht
-
Gebühren
Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.
-
Bearbeitungsdauer
Über Anträge auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.
-
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
- Rechtsgrundlage(n)
-
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
-
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
-
Fachlich freigegeben am
27.11.2020