Leistungen A-Z

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Europawahl durchführen

Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

Ihre zuständige Stelle

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen. Ort suchen
  • Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: ja


  • Ausführliche Beschreibung

    Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
    Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
    Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

  • Voraussetzungen

    Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

  • Erforderliche Unterlagen
    • Wahlbenachrichtigung
    • Ausweisdokument
  • Gebühren

    keine

  • Ablauf

    Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

    • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum,  Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
    • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
    • Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
    • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
    • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
  • Bearbeitungsdauer

    entfällt

  • Fristen

    am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

  • Weitere Ansprechpunkte

    Wahlbehörde der Gemeinde, des Amtes, der Verbandsgemeinde, der kreisfreien Stadt

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Rechtsbehelf

    entfällt

  • Weitere Informationen
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium des Innern des Landes NRW

  • Fachlich freigegeben am
    16.10.2020