Verwaltungsleistungen suchen
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen
Anmeldung von Hunden
Wo kann ich in der Kommune Hunde anmelden?
Ihre zuständige Stelle
Gemeinde Panketal - Ordnungsangelegenheiten
- Straße:
- Schönower Straße 105
- PLZ Ort:
- 16341 Panketal
-
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
- Name
- Herr J. Hohn
- Position
- Sachbearbeiter Öffentliche Ordnung/Ruhender Verkehr/Tierangelegenheiten
- Straße:
- PLZ Ort:
- 16341 Panketal
- Telefon
- 030 945 11 156
- j.hohn@panketal.de
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag geschlossen
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angabe
Rollstuhlgerecht: Keine Angabe -
Weitere zuständige Stellen
-
Gemeinde Panketal - Steuern
Kontakt
- Straße:
- Schönower Straße 105
- PLZ Ort:
- 16341 Panketal
Mitarbeiter
- Name
- Frau C. Krummel
- Position
- Sachbearbeiterin Steuern
- Straße:
- PLZ Ort:
- 16341 Panketal
- Telefon
- 030 945 11 161
- c.krummel@panketal.de
- Name
- Frau L. Burgstett
- Position
- Sachbearbeiterin Steuern
- Straße:
- PLZ Ort:
- 16341 Panketal
- Telefon
- 030 945 11 115
- l.burgstett@panketal.de
- Name
- Frau S. Guhn
- Position
- Sachbearbeiterin Steuern
- Straße:
- PLZ Ort:
- 16341 Panketal
- Telefon
- 03094511 136
- s.guhn@panketal.de
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag geschlossen
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: -
Rollstuhlgerecht: - -
Gemeinde Panketal - Öffentliche Ordnung/Ruhender Verkehr/Tierangelegenheiten
Kontakt
- Straße:
- Schönower Straße 105
- PLZ Ort:
- 16341 Panketal
Mitarbeiter
- Name
- Herr J. Hohn
- Position
- Sachbearbeiter Öffentliche Ordnung/Ruhender Verkehr/Tierangelegenheiten
- Straße:
- PLZ Ort:
- 16341 Panketal
- Telefon
- 030 945 11 156
- j.hohn@panketal.de
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag geschlossen
Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: -
Rollstuhlgerecht: -
-
Gemeinde Panketal - Steuern
-
Formulare
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Formular: ja
Schriftformerfordernis: ja
-
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.
Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Für die Authentifizierung benötigen Sie das Nutzerkonto Bradenburg. Weitere Informationen finden Sie hier.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund steuerlich und ggfs. ordnungsbehördlich anzumelden.
Der Hund ist vom Halter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bzw. nach einem Zuzug ins Gemeindegebiet Panketal anzumelden. Die 2-Wochen-Frist gilt auch für Welpen.
HINWEIS:
Wenn ein Hund voraussichtlich die Schulterhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht ab 20 kg erreicht, ist dieser Hund auch beim örtlichen Ordnungsamt gemäß § 6 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg anzuzeigen. Die ordnungsbehördliche Anzeige wird mit diesme Formular miterfasst.
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise beim Verfahrensablauf.
ABMELDUNG DES HUNDES
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen abzumelden bei
-Aufgabe der Hundehaltung
-Abgabe/Verkauf des Hundes
-Tod des Hundes
-Verlust des Hundes
-Wegzug des Hundehalters
-
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
-ausgefülltes Formular zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren (falls gewünscht)
-ggfs. Führungszeugnis des Hundehalters zum Nachweis der Zuverlässigkeit
-ggfs. Negativzeugnis (bei widerlegbar gefährlichen Hunden)
-
Gebühren
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Die Hundesteuer wird jährlich erhoben nach folgendem Steuersatz
1. Hund 46,00 EUR
2. Hund 76,,00 EUR
für jeden weiteren Hund 122,00 EUR
für den 1. gefährlichen Hund 409,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund 512,00 EUR
Die Hundesteuer kann überwiesen werden oder im Lastschrifteinzugsverfahren durch die Gemeindekasse von Ihrem Konto abgebucht werden.
-
Ablauf
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Diese werden mit dem Gebührenbescheid verschickt. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Hundesteuermarke ist unbefristet gültig.
Ordnungsbehördliche Anmeldung:
Der Hund ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen.
Der Hundehalter hat zum Nachweis der Zuverlässigkeit ein Führungszeugnis zusätzlich zur Hundeanmeldung nach § 6 Hundehalterverordnung vorzulegen.
Dieses ist bei der Meldestelleder Panketal vor Ort oder online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Sollten Sie die Hundehaltung eines gefährlichen Hundes nach § 8 Hundehalterverodnurng Brandenburg beabsichtigen, wird der/die zuständige Sachbearbeiter/in mit Ihnen Kontakt aufnehmen, zur individuellen Verfahrenabsprache.
-
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
ca. 2 - 4 Wochen
-
Fristen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Der Hund ist vom Halter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bzw. nach einem Zuzug ins Gemeindegebiet Panketal bei der Steuerabteilung anzumelden. Die 2-Wochen-Frist gilt auch für Welpen.
-
Zuständigkeit
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Steuerabteilung und Hundehaltung
-
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Panketal erhoben.
Die ordnungsbehördliche Erfassung erfolgt auf Grundlage der Hundehalterverordnung - HundehV
-
Hinweise
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal
Steuerbefreiung wird auf Antrag für folgende Hunde gewährt:
-Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonstig hilfloser Personen dienen. Sonstig hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ (mit Begleitperson), „BL“ (blind), „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „H“ (hilflos) besitzen.
-Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim erworben werden und zwar für das laufende Jahr und das Folgejahr, außer für gefährliche Hunde.
Antrag auf Steuerbefreiung von der Hundesteuer
Steuerermäßigung:
Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 Hundesteuersatzung Panektal zu ermäßigen für:
- einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche von dem nächsten bewohnbaren Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen (§ 6 Steuerermäßigung).
- wenn der Hundehalter für sich und seinen Hund einen Sachkundenachweis in Form eines Hundeführerscheins nach den Richtlinien des Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen (BHV) oder Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), ausgestellt von einer dafür autorisierten Person, vorweisen kann.
Der Antrag auf Steuervergünstigung ist vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Steuerabteilung der Gemeinde Panketal zu stellen.
-
Fachlich freigegeben durch