Verwaltungsleistungen suchen

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Anmeldung von Hunden

Wo kann ich in der Kommune Hunde anmelden?

Ihre zuständige Stelle

Gemeinde Panketal - Ordnungsangelegenheiten

Straße:
Schönower Straße 105
PLZ Ort:
16341 Panketal
  • Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle

    Mitarbeiter

    Name
    Herr J. Hohn
    Position
    Sachbearbeiter Öffentliche Ordnung/Ruhender Verkehr/Tierangelegenheiten
    Straße:
    PLZ Ort:
    16341 Panketal
    Telefon
    030 945 11 156
    E-Mail
    j.hohn@panketal.de

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

    Freitag geschlossen

    Barrierefreiheit

    Aufzug vorhanden: Keine Angabe
    Rollstuhlgerecht: Keine Angabe

  • Weitere zuständige Stellen
    • Gemeinde Panketal - Steuern

      Kontakt

      Straße:
      Schönower Straße 105
      PLZ Ort:
      16341 Panketal

      Mitarbeiter

      Name
      Frau C. Krummel
      Position
      Sachbearbeiterin Steuern
      Straße:
      PLZ Ort:
      16341 Panketal
      Telefon
      030 945 11 161
      E-Mail
      c.krummel@panketal.de
      Name
      Frau L. Burgstett
      Position
      Sachbearbeiterin Steuern
      Straße:
      PLZ Ort:
      16341 Panketal
      Telefon
      030 945 11 115
      E-Mail
      l.burgstett@panketal.de
      Name
      Frau S. Guhn
      Position
      Sachbearbeiterin Steuern
      Straße:
      PLZ Ort:
      16341 Panketal
      Telefon
      03094511 136
      E-Mail
      s.guhn@panketal.de

      Öffnungszeiten

      Montag 08:30 - 12:00 Uhr

      Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

      Mittwoch geschlossen

      Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

      Freitag geschlossen

      Barrierefreiheit

      Aufzug vorhanden: -
      Rollstuhlgerecht: -

    • Gemeinde Panketal - Öffentliche Ordnung/Ruhender Verkehr/Tierangelegenheiten

      Kontakt

      Straße:
      Schönower Straße 105
      PLZ Ort:
      16341 Panketal

      Mitarbeiter

      Name
      Herr J. Hohn
      Position
      Sachbearbeiter Öffentliche Ordnung/Ruhender Verkehr/Tierangelegenheiten
      Straße:
      PLZ Ort:
      16341 Panketal
      Telefon
      030 945 11 156
      E-Mail
      j.hohn@panketal.de

      Öffnungszeiten

      Montag 08:30 - 12:00 Uhr

      Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

      Mittwoch geschlossen

      Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

      Freitag geschlossen

      Barrierefreiheit

      Aufzug vorhanden: -
      Rollstuhlgerecht: -

  • Formulare
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

    Formular: ja

    Schriftformerfordernis: ja

  • Ausführliche Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.

    Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

    Für die Authentifizierung benötigen Sie das Nutzerkonto Bradenburg. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund steuerlich und ggfs. ordnungsbehördlich anzumelden.

    Der Hund ist vom Halter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bzw. nach einem Zuzug ins Gemeindegebiet Panketal anzumelden. Die 2-Wochen-Frist gilt auch für Welpen.

    HINWEIS:

    Wenn ein Hund voraussichtlich die Schulterhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht ab 20 kg erreicht, ist dieser Hund auch beim örtlichen Ordnungsamt gemäß § 6 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg anzuzeigen. Die ordnungsbehördliche Anzeige wird mit diesme Formular miterfasst.

    Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise beim Verfahrensablauf.

    ABMELDUNG DES HUNDES

    Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen abzumelden bei

    -Aufgabe der Hundehaltung

    -Abgabe/Verkauf des Hundes

    -Tod des Hundes

    -Verlust des Hundes

    -Wegzug des Hundehalters

  • Erforderliche Unterlagen
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

    -ausgefülltes Formular zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren (falls gewünscht)

    -ggfs. Führungszeugnis des Hundehalters zum Nachweis der Zuverlässigkeit

    -ggfs. Negativzeugnis (bei widerlegbar gefährlichen Hunden)

  • Gebühren

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

    Die Hundesteuer wird jährlich erhoben nach folgendem Steuersatz

    1. Hund      46,00 EUR

    2. Hund     76,,00 EUR

    für jeden weiteren Hund  122,00 EUR

    für den 1. gefährlichen Hund   409,00 EUR

    für jeden weiteren gefährlichen Hund  512,00 EUR

    Die Hundesteuer kann überwiesen werden oder im Lastschrifteinzugsverfahren durch die Gemeindekasse von Ihrem Konto abgebucht werden.

  • Ablauf
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Diese werden mit dem Gebührenbescheid verschickt. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Hundesteuermarke ist unbefristet gültig.

    Ordnungsbehördliche Anmeldung:

    Der Hund ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen.

    Der Hundehalter hat zum Nachweis der Zuverlässigkeit ein Führungszeugnis zusätzlich zur Hundeanmeldung nach § 6 Hundehalterverordnung vorzulegen.

    Dieses ist bei der Meldestelleder Panketal vor Ort oder online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

    Sollten Sie die Hundehaltung eines gefährlichen Hundes nach § 8 Hundehalterverodnurng Brandenburg beabsichtigen, wird der/die zuständige Sachbearbeiter/in mit Ihnen Kontakt aufnehmen, zur individuellen Verfahrenabsprache.
     

  • Bearbeitungsdauer
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

    ca. 2 - 4  Wochen

  • Fristen
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

    Der Hund ist vom Halter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bzw. nach einem Zuzug ins Gemeindegebiet Panketal bei der Steuerabteilung anzumelden. Die 2-Wochen-Frist gilt auch für Welpen.

  • Zuständigkeit
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

    Steuerabteilung und Hundehaltung

  • Rechtsgrundlage(n)
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

    Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Panketal erhoben.

    Die ordnungsbehördliche Erfassung erfolgt auf Grundlage der Hundehalterverordnung - HundehV

  • Hinweise
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Panketal

    Steuerbefreiung wird auf Antrag für folgende Hunde gewährt:

    -Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonstig hilfloser Personen dienen. Sonstig hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ (mit Begleitperson), „BL“ (blind), „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „H“ (hilflos) besitzen.

    -Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim erworben werden und zwar für das laufende Jahr und das Folgejahr, außer für gefährliche Hunde.

    Antrag auf Steuerbefreiung von der Hundesteuer

    Steuerermäßigung:

    Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 Hundesteuersatzung Panektal zu ermäßigen für:

    - einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche von dem nächsten bewohnbaren Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen (§ 6 Steuerermäßigung).

    - wenn der Hundehalter für sich und seinen Hund einen Sachkundenachweis in Form eines Hundeführerscheins nach den Richtlinien des Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen  (BHV) oder Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), ausgestellt von einer dafür autorisierten Person, vorweisen kann.

    Der Antrag auf Steuervergünstigung ist vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Steuerabteilung der Gemeinde Panketal zu stellen.

    Antrag auf Steuerermäßigung von der Hundesteuer

  • Fachlich freigegeben durch