Sonn- und Feiertag: Genehmigung der Beschäftigung

Arbeitgeber können hier ihren Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen über Internet stellen (§ 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG).

Arbeitgeber können hier ihren Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen über Internet stellen (§ 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG).


zuletzt aktualisiert: 10.02.2025

Anbieter:Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Themen: Arbeit und Wirtschaft
Schlagwörter: Arbeitsschutz