Förderung: Frauenschutzeinrichtungen in Brandenburg
Brandenburg stockt die Mittel zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt deutlich auf. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Änderungsantrage für das Jahr 2023 können ab sofort gestellt werden. Antragsende: 31. August 2023
Anträge auf überjährige Zuwendung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Antragsende: 31. Oktober 2023
Brandenburg stockt die Mittel zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt deutlich auf. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Änderungsantrage für das Jahr 2023 können ab sofort gestellt werden. Antragsende: 31. August 2023
Anträge auf überjährige Zuwendung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Antragsende: 31. Oktober 2023