Wappen der Stadt Dahme
Beschreibung:
In Silber eine zinnengekrönte rote Mauer mit drei bezinnten Rundtürmen, offenem schwarzen Tor und hochgezogenem silbernem Fallgatter; auf dem höheren und stärkeren Mittelturm, an dem links eine schwarze Leiter lehnt, eine wachsende, natürliche, blaugekleidete weibliche Figur mit grünem Palmenzweig in der erhobenen Rechten.
Rechtshinweis:
"Die Abbildung kommunaler Wappen zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der wappenführenden Körperschaft."
Paragraph 2 Absatz 2 der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (Kommunale Hoheitszeichenverordnung- KommHzV)