Wappen des Amtes Brüssow

Beschreibung:

Von Silber und Rot gespalten, darin eine Steigleiter mit vier Sprossen in verwechselten Farben.

Rechtshinweis:

"Die Abbildung kommunaler Wappen zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der wappenführenden Körperschaft."

Paragraph 2 Absatz 2 der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (Kommunale Hoheitszeichenverordnung- KommHzV)