Vogelschutzwarte: Verhalten bei Tierfunden

Die Staatliche Vogelschutzwarte nimmt keine verletzten Tiere auf. Verletzt aufgefundene Tiere sind bei den für Brandenburg und Berlin eingerichteten Pflegestationen zu melden bzw. abzugeben.

Eine Übersicht der Pflegestationen finden Sie unter folgender Internetadresse:

Die Staatliche Vogelschutzwarte nimmt keine verletzten Tiere auf. Verletzt aufgefundene Tiere sind bei den für Brandenburg und Berlin eingerichteten Pflegestationen zu melden bzw. abzugeben.

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zuletzt aktualisiert: 05.09.2024

Anbieter:Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Themen: Umwelt und Verbraucherschutz
Schlagwörter: Umweltschutz, Tier, Tierschutz, Naturschutz, Jagd