Schlichten im Streitfall

Bei einem Schlichtungsverfahren bemüht sich eine neutrale Person um eine außergerichtliche Verständigung der streitenden Parteien. Neben gemeindlichen Schiedsstellen gib es anerkannte Gütestellen und Verbraucherschlichtungsstellen. 

Bei einem Schlichtungsverfahren bemüht sich eine neutrale Person um eine außergerichtliche Verständigung der streitenden Parteien. Neben gemeindlichen Schiedsstellen gib es anerkannte Gütestellen und Verbraucherschlichtungsstellen. 


zuletzt aktualisiert: 10.02.2025

Anbieter:Ministerium der Justiz und für Digitalisierung
Themen: Ordnung und Sicherheit
Schlagwörter: Nachbarschaft, Schiedsstelle