Clearingstelle Bundesteilhabegesetz

Die Clearingstelle versteht sich als Vermittlerin zwischen betroffenen Menschen mit Behinderungen und dem örtlichen Träger der Eingliederungshilfe.

Die Clearingstelle versteht sich als Vermittlerin zwischen betroffenen Menschen mit Behinderungen und dem örtlichen Träger der Eingliederungshilfe.


Anbieter:Ministerium für Gesundheit und Soziales
Themen: Gesundheit und Soziales
Schlagwörter: Behinderung, Eingliederung