Landesteilhabegeld

Das Landesteilhabegeld ist zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen bestimmt und wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen auf Antrag gewährt.

Dargestellt ist das Euro-Zeichen, umschlossen von einem runden Rahmen.

Das Landesteilhabegeld ist zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen bestimmt und wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen auf Antrag gewährt.


zuletzt aktualisiert: 12.02.2025

Anbieter: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Themen: Gesundheit und Soziales, Verwaltung und Organisation
Schlagwörter: Pflege, Behinderung, Finanzen