Was Kleingärtner zur Grundsteuer wissen sollten

Das Brandenburger Finanzministerium klärt in seinem Merkblatt auf, wann Kleingärten dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) und wann dem Grundvermögen (Grundsteuer B) zugeordnet werden.

Dargestellt ist das Euro-Zeichen, umschlossen von einem runden Rahmen.

Das Brandenburger Finanzministerium klärt in seinem Merkblatt auf, wann Kleingärten dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) und wann dem Grundvermögen (Grundsteuer B) zugeordnet werden.


Anbieter: Ministerium der Finanzen
Themen: Verwaltung und Organisation
Schlagwörter: Finanzen, Steuer