Akademische Heilberufe - Berufserlaubnis nach ausländischer Ausbildung

Dargestellt ist ein Bildschirm, welcher ein Erledigungshaken als Kreis mittitg enthält.

Wer in Deutschland in einem akademischen Heilberuf eine Tätigkeit ausüben will, braucht eine Berufserlaubnis (Approbation). Die Approbation berechtigt zur selbständigen, eigenverantwortlichen und dauerhaften Tätigkeit in Deutschland. Die Berufserlaubnis kann online beantragt werden.

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Wer in Deutschland in einem akademischen Heilberuf eine Tätigkeit ausüben will, braucht eine Berufserlaubnis (Approbation). Die Approbation berechtigt zur selbständigen, eigenverantwortlichen und dauerhaften Tätigkeit in Deutschland. Die Berufserlaubnis kann online beantragt werden.


Anbieter:Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Themen: Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit und Soziales, Lernen und Ausbilden
Schlagwörter: Arzt/ Ärztin, Tier, Zeugnis, Psychiatrie, Studium, Urkunde