Pflanzenschutz: Antrag auf Sachkundenachweis

Dargestellt ist ein Bildschirm, welcher ein Erledigungshaken als Kreis mittitg enthält.

Wer beruflich mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hat, muss nach § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat besitzen. Diesen können Sie auch online beantragen.

Dargestellt ist ein Bildschirm, welcher ein Erledigungshaken als Kreis mittitg enthält.

Wer beruflich mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hat, muss nach § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat besitzen. Diesen können Sie auch online beantragen.


Anbieter:Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Themen: Lernen und Ausbilden, Umwelt und Verbraucherschutz
Schlagwörter: Pflanzenschutz, Sachverständige