Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB)

§ 1 Grundsätze

(1) Das Land Brandenburg, vertreten durch den Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, nachfolgend „Betreiber“ genannt, stellt eine webbasierte E-Vergabe-Lösung, nachfolgend „Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB)“ genannt, zur Verfügung. Auf dem VMP-BB werden Vergabeverfahren der Landesverwaltung und der Kommunen des Landes Brandenburg, im Folgenden „Vergabestellen“ genannt, veröffentlicht. Außerdem wird über den VMP-BB eine sichere elektronische Kommunikation zwischen den angeschlossenen Vergabestellen und den Bewerbenden/Bietenden ermöglicht.

(2) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des einzelnen Vergabeverfahrens obliegt ausschließlich der Vergabestelle, welche den Vergabemarktplatz Brandenburg für dieses Verfahren nutzt. Das aufgrund der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zustande kommende Rechtsverhältnis betrifft ausschließlich die jeweilige Vergabestelle und die am Vergabeverfahren teilnehmenden Nutzenden. Die Tätigkeit des Landes Brandenburg als Betreiber beschränkt sich allein auf die technische Vermittlung des Kontakts zwischen Vergabestellen und Nutzenden des Vergabemarktplatzes. Für die von Vergabestellen oder Nutzenden eingestellten Inhalte ist das Land Brandenburg nicht verantwortlich.

(3) Nutzende im Sinne der Nutzungsbedingungen sind ausschließlich Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, welche über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.

(4) Der Vergabemarktplatz Brandenburg informiert zum einen über Beschaffungsvorhaben, welche durch die angebundenen Vergabestellen durchgeführt werden. Die Nutzenden können zum anderen an einem solchen Vergabeverfahren nach erfolgreicher Registrierung gemäß § 3 Abs. 1 dieser Nutzungsbedingungen unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung des VMP-BB auf elektronischem Wege teilnehmen, sofern die Vergabestelle festgelegt hat, dass das Vergabeverfahren auf elektronischem Wege durchgeführt werden soll.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zwischen dem Land Brandenburg als Betreiber und den Nutzenden des VMP-BB. Sie entfalten keinerlei Wirkung auf die über den VMP-BB durchgeführten Vergabeverfahren.

§ 3 Nutzungsverhältnis

(1) Die Nutzung des Vergabemarktplatzes Brandenburg und die Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren sind kostenfrei. Die oder der Nutzende trägt lediglich ihre/seine eigenen Kosten für die elektronische Übermittlung und die dafür gegebenenfalls notwendige Hard- und Software. Eine Registrierung ist grundsätzlich freiwillig. Um an der Kommunikation über den Vergabemarktplatz teilzunehmen und/oder einen elektronischen Teilnahmeantrag bzw. ein elektronisches Angebot einzureichen, muss sich der oder die Nutzende auf dem VMP-BB registrieren.

(2) Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen den Betreiber zur Verweigerung des Zugriffs auf Projekträume bzw. zur sofortigen Vertragsbeendigung. Der Betreiber behält sich deshalb eine Kontrolle der im Registrierungsformular übermittelten Angaben vor.

(3) Das Nutzungsverhältnis kann durch die Nutzende oder den Nutzenden beendet werden, indem sie oder er den Account (Unternehmensaccount) schließt. Voraussetzung für das Schließen des Accounts ist hierbei lediglich, dass die oder der Nutzende in keinem laufenden Vergabeverfahren mehr aktiv ist. Eine gesonderte Kündigung der oder des Nutzenden ist nicht erforderlich. Nach dem Schließen eines Accounts werden sämtliche erfasste Daten der oder des Nutzenden gelöscht, soweit sie keiner Archivierungspflicht im Rahmen eines Vergabeverfahrens unterliegen.

(4) Eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses durch den Betreiber bedarf der Kündigung des Betreibers gegenüber der oder dem Nutzenden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Der Betreiber gewährleistet in diesem Fall, dass die oder der Nutzende diejenigen Vergabeverfahren weiterführen kann, an denen er sich zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung als Bieterin bzw. Bieter oder Bewerberin bzw. Bewerber unter Nutzung des Vergabemarktplatzes Brandenburg beteiligt.

(5) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat keine Auswirkungen auf die Rechtspflichten der oder des Nutzenden aus einem gegebenenfalls über den Vergabemarktplatz Brandenburg initiierten Vergabeverfahren.

(6) Der Betreiber behält sich das Deaktivieren eines Accounts vor, sofern er länger als 12 Monate nicht genutzt wurde.

§ 4 Technische Voraussetzungen für die Nutzung

Zur Nutzung des Vergabemarktplatzes müssen die Nutzenden derzeit mindestens folgende technische Voraussetzungen erfüllen:

Zur Information über Ausschreibungen:

  • Internetfähiger PC mit aktuellem Internet-Browser

Zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren:

§ 5 Inhalt des Nutzungsrechts

(1) Die oder der Nutzende ist berechtigt, die vom Vergabemarktplatz Brandenburg angebotenen Funktionalitäten in dem Umfang zu nutzen, in dem die Nutzung von den Vergabestellen in Bezug auf das einzelne Vergabeverfahren vorgesehen ist. Der Betreiber wird sich hierzu bemühen, die Erreichbarkeit des VMP-BB aus dem Internet zu ermöglichen und für registrierte Nutzende den Austausch der im Zusammenhang mit den Vergabeverfahren stehenden Unterlagen sicherzustellen. Im Rahmen der Kommunikation werden Antworten auf Bewerbungs- bzw. Gebotsanfragen oder Anmerkungen der Vergabestelle allen Teilnehmenden sichtbar gemacht.

(2) Für die Nutzung des Vergabemarktplatzes Brandenburg zur digitalen Angebotsabgabe stellt der Betreiber den Nutzenden kostenfrei das Programm „Bietertool“ zur Verfügung. Weitergehende Rechtsansprüche bestehen nicht.

(3) Außerhalb der bisher genannten Rechte erwachsen der oder dem Nutzenden keine Rechte am Vergabemarktplatz Brandenburg sowie am Bietertool. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken-, oder anderweitige Schutzrechte bleiben dem Land Brandenburg bzw. der cosinex GmbH vorbehalten. Die oder der Nutzende erwirbt außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung des VMP-BB für Vergabeverfahren keinerlei Rechte an der zur Verfügung gestellten Software.

(4) Der Betreiber ist berechtigt, den Vergabemarktplatz Brandenburg jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen.

§ 6 Pflichten der Nutzenden

(1) Mit der Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg wird ein Unternehmensaccount eingerichtet. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Personen eines Unternehmens als Nutzende oder Nutzender des VMP-BB eingerichtet werden. Die oder der Nutzende erklärt sich im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung damit einverstanden, dass die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und der oder dem Nutzenden elektronisch über diesen Account sowie im Rahmen der für jede Vergabe angelegten Projekträume erfolgt. Über neue Nachrichten im Account wird die oder der Nutzende automatisch über die von ihr oder ihm hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Die oder der Nutzende ist für die Richtigkeit dieser hinterlegten E-Mail-Adresse selbst verantwortlich. Sie oder er ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die übersandte E-Mail sie oder ihn trotz durch vom Unternehmen eingerichtete Spamfilter etc. erreicht. Mit der Bereitstellung von Informationen im Projektraum gelten Erklärungen als zugegangen.

(2) Die oder der Nutzende ist verpflichtet, bei jeder Änderung ihrer oder seiner Daten diese unverzüglich zu aktualisieren. Die Möglichkeit hierzu besteht auf dem Vergabemarktplatz im Unternehmensaccount im Bereich „Verwaltung“.

(3) Die oder der Nutzende stimmt zu, dass sie oder er per E-Mail an die angegebene Adresse über Nutzungs- und Funktionsänderungen sowie Neuigkeiten zum Vergabemarktplatz Brandenburg informiert werden darf. Eine Pflicht zur Information durch das Land Brandenburg besteht nicht. Informationen über Funktionsänderungen und sonstige den VMP-BB betreffende Informationen wird durch die Übersendung an das angegebene E-Mail-Postfach bewirkt. Die oder der Nutzende ist insofern verpflichtet, regelmäßig den Inhalt dieses E-Mail-Postfachs zu prüfen sowie dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene E-Mail-Postfach zum Empfang von Nachrichten des VMP-BB in der Lage ist.

(4) Die oder der Nutzende ist verpflichtet, regelmäßig ihren oder seinen Account sowie die Projekträume, für die sie oder er freigeschaltet wurde, auf neue Nachrichten in Bezug auf laufende Vergabeverfahren zu überprüfen. Der Vergabemarktplatz Brandenburg informiert zwar per E-Mail an das von der oder dem Nutzenden mitgeteilte E-Mail-Postfach über die Bereitstellung von Nachrichten, den Zugang dazu bewirkt jedoch allein deren Bereitstellung im Projekteraum oder im Account. Der oder dem Nutzenden wird empfohlen, dass die angegebene E-Mail-Adresse entweder eine Funktionsadresse ist oder organisatorisch sicherzustellen, dass die E-Mail, die auf der Adresse eingeht, von Vertretenden empfangen oder zur Kenntnis genommen werden kann.

(5) Sollte die elektronische Signatur im Rahmen eines Vergabeverfahrens vorgesehen sein, ist diese in der jeweiligen Form (einfach, fortgeschritten bzw. qualifiziert) zu nutzen.

(6) Die oder der Nutzende hat im Hinblick auf den rechtzeitigen Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten dafür Sorge zu tragen, dass je nach Größe der zu versendenden Dokumente ihr oder sein Interanschluss eine genügend große Kapazität zur Versendung besitzt. Abhängig vom Umfang der Dateien sowie von der Geschwindigkeit des Internetanschlusses kann das Versenden unterschiedlich lange dauern. Erst wenn die oder der Nutzende eine Empfangsbestätigung erhalten hat, ist das gesendete Dokument (z.B. Angebot oder Teilnahmeantrag) technisch vollständig auf den Vergabemarktplatz Brandenburg übertragen worden. Eine inhaltliche Prüfung ist damit nicht verbunden.

(7) Die oder der Nutzende ist weiterhin verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre/seine elektronische Signatur keinen Beschränkungen unterliegt, welche der Abgabe einer rechtswirksamen Willenserklärung entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für eine Beschränkung der Rechtswirksamkeit der Signatur im Hinblick auf den Wert des zu tätigen Rechtsgeschäfts. Etwaige Beschränkungen der Rechtswirksamkeit der Signatur sind unwirksam.

(8) Die elektronische Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person der oder des Schlüsselinhabenden nicht ermöglicht, ist grundsätzlich unzulässig. Erfolgt dennoch die Verwendung eines Pseudonyms, erklärt sich die oder der Schlüsselinhabende zur Aufdeckung des Pseudonyms gegenüber dem Land Brandenburg bereit und teilt ihm auf Anfrage schriftlich den wahren Namen, die Adresse und die Telefonnummer der Person der oder des Schlüsselinhabenden mit. Indem sie oder er diese Nutzungsbedingungen als Nutzende oder Nutzender akzeptiert, ermächtigt die oder der Schlüsselinhabende das Trustcenter, welches das mit dem Pseudonym versehene Zertifikat ausgegeben hat, dem Land Brandenburg schriftlich Auskunft über die Identität der Person der oder des Schlüsselinhabenden durch Nennung des wahren Namens, der Adresse und der Telefonnummer, zu geben.

(9) Soweit Vergabestellen die elektronische Kommunikation für das konkrete Vergabeverfahren den jeweiligen Nutzenden eröffnet haben (Freischaltung zum Projektraum), erklären sich die Nutzenden damit einverstanden, dass die weitere Kommunikation zwischen Vergabestelle und Nutzenden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz erfolgt.

(10) Die oder der Nutzende unterlässt jede missbräuchliche Verwendung der Zugangsberechtigung zum Vergabemarktplatz Brandenburg. Hierzu zählt insbesondere eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Software und angeforderten Vergabeunterlagen an Dritte.

(11) Der Betreiber empfiehlt bei der Erstellung von Passwörtern folgende Kriterien zu beachten:

  • Mindestens 8 Zeichen
  • Starke Passwörter, d.h. mindestens eine Ziffer, ein Sonderzeichen sowie mindestens jeweils einen groß- und kleingeschriebenen Buchstaben
  • Keine trivialen Passwörter (z.B. Namen, Kfz-Kennzeichen, Geburtsdaten oder Wörter)

(12) Eine Verletzung dieser Pflichten berechtigt das Land Brandenburg zur sofortigen Sperrung des elektronischen Zugangs und zum Ausschluss für die Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren.

§ 7 Leistungsstörungen

(1) Aufgrund der Struktur des Internets hat der Betreiber keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und übernimmt deshalb keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt hat der Betreiber nicht zu vertreten. Der oder dem Nutzenden erwachsen daraus keine Schadensersatzansprüche.

(2) Der Betreiber kann die Nutzung des Vergabemarktplatzes Brandenburg sperren oder den Zugang beschränken, wenn die Plattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch gestört oder überlastet bzw. eine solche Störung oder Überlastung droht. In diesem Falle ist der Betreiber bemüht, die vollständige Funktionsfähigkeit der Plattform umgehend wiederherzustellen.

(3) Ist die Nutzung des Vergabemarktplatzes Brandenburg aufgrund eines Umstandes, welcher in der Sphäre des Landes Brandenburg zu finden ist, nicht möglich, ergeben sich daraus für die Nutzenden keine nachteiligen Folgen im Rahmen eines über den VMP-BB abzuwickelnden Vergabeverfahrens. Dies gilt auch, wenn ein Angebot wegen eines derartigen Umstandes nicht innerhalb der Angebotsfrist auf der Plattform eingegangen ist. In diesem Fall wird dieses als nicht verspätet im Sinne des § 16 Abs. 3 lit. e) VOL/A bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV sowie § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2016 behandelt.

(4) Erkennt die oder der Nutzende eine Funktionsstörung des Vergabemarktplatzes Brandenburg, kontaktiert sie oder er unmittelbar den Support der cosinex GmbH über die im „Kontakt“ hinterlegte Stelle und beschreibt dieser gegenüber die Funktionsstörung, damit die cosinex GmbH angemessene Maßnahmen zur Beseitigung der Störung ergreifen kann. Dies gilt auch, wenn die oder der Nutzende nach Abgabe eines Angebots oder Teilnahmeantrags eine elektronische Empfangsbestätigung über den Zugang des Angebots/Teilnahmeantrags vom Vergabemarktplatz Brandenburg nicht oder nicht zeitnah erhält. Ein Anspruch der oder des Nutzenden auf automatisierte Benachrichtigungen durch den VMP-BB gleich welcher Art besteht nicht. Im Fall einer von ihr oder ihm festgestellten Störung ist die oder der Nutzende verpflichtet, jede weitere Nutzung des VMP-BB zu unterlassen. Nutzt sie oder er den VMP-BB trotz Kenntnis der Störung weiter, kann sie oder er sich nicht auf die Regelung des vorstehenden Absatz 3 berufen. Im Falle einer Störung müssen die Anweisungen der Support-Hotline befolgt werden. Nimmt die oder der Nutzende nicht wie hier angegeben Kontakt mit dem Support auf, kann sie oder er sich nicht auf die Regelung des vorstehenden Absatz 3 berufen.

§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Das Land Brandenburg wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten speichern, verarbeiten und löschen. Im Rahmen der Einrichtung eines Unternehmens-Accounts (Registrierung) stimmt die oder der Nutzende dieser Datenverarbeitung durch die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen zu. Des Weiteren wird die Administratorin oder der Administrator des Accounts die von ihr oder ihm angelegten Nutzenden über den beschriebenen Umfang der Datenverarbeitung informieren und die Nutzenden darüber in Kenntnis setzen, dass sie mit Anmeldung am Vergabemarktplatz Brandenburg in diese Datenverarbeitung einwilligen. Die Einwilligung kann durch Löschung der oder des Nutzenden widerrufen werden.

(2) Von der oder dem Nutzenden werden folgende Daten erhoben:

Firmendaten:

  • Unternehmensname (Pflichtfeld)
  • Straße, Hausnummer (Pflichtfeld)
  • Postleitzahl (Pflichtfeld)
  • Ort (Pflichtfeld)
  • Postfach
  • Land
  • Telefon
  • Fax
  • E-Mail (Pflichtfeld)
  • URL
  • Zuständiges Amtsgericht (Ort)
  • Handelsregister-Nr.
  • USt.-IdNr.
  • Sonstiges

Branchen nach CPV-Code

Daten der oder des Nutzenden:

  • Anrede
  • Titel
  • Vorname (Pflichtfeld)
  • Name (Pflichtfeld)
  • Telefon
  • Fax
  • E-Mail (Pflichtfeld)

(3) Eine Weitergabe von Daten der oder des Nutzenden an Dritte erfolgt nur in dem Umfang, wie es für die Konzeption, den Aufbau, die Fortentwicklung oder den Betrieb erforderlich ist. Das Land Brandenburg behält sich vor, entsprechende Tätigkeiten ganz oder teilweise an Dritte zu übergeben.

(4) Die Verschlüsselung der abzugebenden elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge bleibt bis zum Ablauf der für ihre Einreichung festgelegten Frist aufrechterhalten. Angebote sind somit für die Vergabestelle erst mit Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.

(5) Der oder dem Nutzenden werden folgende Maßnahmen empfohlen, um die Datensicherheit in ihrer oder seiner Sphäre zu gewährleisten:

  • Signaturkarte, Kartenlesegerät, softwarebasiertes Zertifikat sowie der PC der oder des Nutzenden sind von dieser oder diesem gegen unbefugte Benutzung sowie gegen die Beeinflussung signaturrelevanter Daten durch Viren, trojanische Pferde etc. zu sichern.
  • Die oder der Nutzende hat regelmäßig die ordnungsgemäße Funktion ihres oder seines Systems zu überprüfen.
  • Die oder der Nutzende hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Benutzung der Signaturkarte oder des softwarebasierten Zertifikats notwendige Eingabe der PIN weder beobachtet wird noch die PIN anderen Personen auf sonstigem Wege bekannt wird.

(6) Die Vertragsparteien dieses Nutzungsverhältnisses verpflichten sich gegenseitig dazu, alle Informationen, von denen sie im Rahmen des Nutzungsverhältnisses Kenntnis erlangen und welche die jeweils andere Partei als vertraulich gekennzeichnet hat, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt ebenso für Informationen, bei denen sich deren Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

(1) Soweit sich aus den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Haftungs- und Gewährleistungsansprüche der oder des Nutzenden grundsätzlich ausgeschlossen.

(2) Das Land Brandenburg haftet insbesondere nicht für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen, mit deren Hilfe die Nutzenden über das Internet auf den Vergabemarktplatz Brandenburg zugreifen.

(3) Darüber hinaus bestimmt sich die Haftung des Landes Brandenburg nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

(1) Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss etwaiger Weiterverweisungen aufgrund des Internationalen Privatrechts.

(2) Sofern die oder der Nutzende Kauffrau oder Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten Potsdam. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Nutzungsbedingungen der oder des Nutzenden finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn das Land Brandenburg den Geschäftsbedingungen der oder des Nutzenden nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Das Land Brandenburg kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Diese werden auf den Seiten des Vergabemarktplatzes Brandenburg veröffentlicht. Mit der nächsten, auf eine solche Änderung folgenden Anmeldung am VMP-BB stimmt die oder der Nutzende den geänderten Nutzungsbedingungen zu.

(5) Das Land Brandenburg behält sich vor, Tätigkeiten im Bereich Konzeption, dem Aufbau, der Fortentwicklung oder dem Betrieb des Vergabemarktplatzes Brandenburg ganz oder teilweise durch Dritte erledigen zu lassen.

(6) Die oder der Nutzende ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Landes Brandenburg Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Nutzungsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.