Die amtliche Behördenschlüsselnummer wurde 1993 eingeführt. Sie ist landeseinheitlich sechsstellig und wie folgt aufgebaut:
- die 1. und 2. Stelle bezeichnen das Ressort (Ministerium)
- die 3. Stelle bezeichnet die Art der Einrichtung, wobei hier nur 6 Ziffern vergeben werden
- die Ziffer 1 bezeichnet die Oberste Landesbehörde
- die Ziffer 2 bezeichnet Landesoberbehörden
- die Ziffer 3 bezeichnet Untere Landesbehörden
- die Ziffer 4 bezeichnet Einrichtungen des Landes
- die Ziffer 5 bezeichnet Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes
- die Ziffer 6 bezeichnet Landesbetriebe und Landeskliniken, die 4. bis 6. Stelle bezeichnen die laufende Nummer.
In Brandenburg sind nur die Behörden und Einrichtungen verschlüsselt worden, die lt. Landesorganisationsgesetz (LOG) zur unmittelbaren Landesverwaltung gehören. Bei Einrichtungen der mittelbaren Landesverwaltung entfällt der Schlüssel.
Beispiel: 03 6 601 - Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB)
03
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Ressort
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Ministerium des Innern
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03 6
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Art der Einrichtung
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Landesbetrieb
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03 6 601
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Name der Einrichtung
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Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB)
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Tipp: Die Behördenschlüsselnummern finden Sie im Behördenverzeichnis.