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Informationen für Kommunen

Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg (BUS-BB)

Der Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg (BUS-BB) ist ein Redaktionssystem mit Datenbank, in welchem die Leistungsbeschreibungen für das Serviceportal erstellt und gepflegt werden. Die Leistungsbeschreibungen sollen mit Online-Diensten verknüpft werden. Zudem ist es möglich, die Leistungsbeschreibungen in den kommunalen Verwaltungsportalen und im Portalverbund von Bund und Ländern anzuzeigen. Der BUS-BB hilft damit den brandenburgischen Kommunen, die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu erfüllen. Er steht allen brandenburgischen Kommunen kostenfrei zur Verfügung.

Mit dem BUS-BB können Sie Informationen zu eigenen Verwaltungsleistungen sowie Daten zur Organisation pflegen und veröffentlichen. Hierzu erhält Ihre Kommune einen Zugang zum Redaktionssystem. Die im BUS-BB gepflegten Daten werden im Serviceportal angezeigt und können auch auf Ihren eigenen Internetseiten eingebunden werden. Die Seiten der Kommune bleiben damit der zentrale Ort, an dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sich umfangreich informieren und direkt Leistungen beantragen können.

Einbinden der Inhalte auf den kommunalen Webseiten

Die Inhalte des BUS-BB können nicht nur im Landesserviceportal, sondern auch in den Verwaltungsportalen und Webseiten der Kommunen angezeigt werden. Die Einbindung kann für am BUS-BB beteiligte Kommunen über einen Einbindungsassistenten (Include Wizard) oder über eine zertifizierte Schnittstelle umgesetzt werden. Weitere Informationen zu den Einbindungsvarianten und zertifizierten Schnittstellen finden Sie hier:

Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg (BUS-BB)

Der Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg (BUS-BB) ist ein Redaktionssystem mit Datenbank, in welchem die Leistungsbeschreibungen für das Serviceportal erstellt und gepflegt werden. Die Leistungsbeschreibungen sollen mit Online-Diensten verknüpft werden. Zudem ist es möglich, die Leistungsbeschreibungen in den kommunalen Verwaltungsportalen und im Portalverbund von Bund und Ländern anzuzeigen. Der BUS-BB hilft damit den brandenburgischen Kommunen, die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu erfüllen. Er steht allen brandenburgischen Kommunen kostenfrei zur Verfügung.

Mit dem BUS-BB können Sie Informationen zu eigenen Verwaltungsleistungen sowie Daten zur Organisation pflegen und veröffentlichen. Hierzu erhält Ihre Kommune einen Zugang zum Redaktionssystem. Die im BUS-BB gepflegten Daten werden im Serviceportal angezeigt und können auch auf Ihren eigenen Internetseiten eingebunden werden. Die Seiten der Kommune bleiben damit der zentrale Ort, an dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sich umfangreich informieren und direkt Leistungen beantragen können.

Einbinden der Inhalte auf den kommunalen Webseiten

Die Inhalte des BUS-BB können nicht nur im Landesserviceportal, sondern auch in den Verwaltungsportalen und Webseiten der Kommunen angezeigt werden. Die Einbindung kann für am BUS-BB beteiligte Kommunen über einen Einbindungsassistenten (Include Wizard) oder über eine zertifizierte Schnittstelle umgesetzt werden. Weitere Informationen zu den Einbindungsvarianten und zertifizierten Schnittstellen finden Sie hier:

Wir empfehlen, Ihren technischen Dienstleister bereits frühzeitig in Ihre Planungen einzubeziehen um zu klären, wie Sie den BUS-BB in Ihre kommunale Website einbinden können.

Vorteile des BUS-BB auf einen Blick

Zugriff auf standardisierte und in Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen erstellte Leistungsbeschreibungen zu Verwaltungsleistungen Verknüpfung digitaler Formulare und Online-Dienste mit den Leistungsbeschreibungen Leistungsbeschreibungen entsprechend der aktuellen Rechtslage Betreuung der Redaktionsprozesse durch die FIM-Landesredaktion Erstellung der Leistungsbeschreibungen nach dem bundesweit einheitlichen FIM-Standard Gewährleistung der Anbindung an den Portalverbund, damit: Erfüllung von Anforderungen des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes (BbgEGovG), des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) Einbindung der Inhalte des BUS-BB entsprechend der Designvorgaben der Webseite Ihrer Kommune Ausgewählte Leistungsbeschreibungen können künftig auch in sorbischer Sprache angezeigt werden (manuelle Übersetzung)

Wir empfehlen, Ihren technischen Dienstleister bereits frühzeitig in Ihre Planungen einzubeziehen um zu klären, wie Sie den BUS-BB in Ihre kommunale Website einbinden können.

Vorteile des BUS-BB auf einen Blick

Zugriff auf standardisierte und in Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen erstellte Leistungsbeschreibungen zu Verwaltungsleistungen Verknüpfung digitaler Formulare und Online-Dienste mit den Leistungsbeschreibungen Leistungsbeschreibungen entsprechend der aktuellen Rechtslage Betreuung der Redaktionsprozesse durch die FIM-Landesredaktion Erstellung der Leistungsbeschreibungen nach dem bundesweit einheitlichen FIM-Standard Gewährleistung der Anbindung an den Portalverbund, damit: Erfüllung von Anforderungen des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes (BbgEGovG), des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) Einbindung der Inhalte des BUS-BB entsprechend der Designvorgaben der Webseite Ihrer Kommune Ausgewählte Leistungsbeschreibungen können künftig auch in sorbischer Sprache angezeigt werden (manuelle Übersetzung)


Bereits angeschlossene Kommunen

Kreisfreie Städte

Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam

Landkreise

Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming, Uckermark

Ämter und Gemeinden

Ahrensfelde, Altlandsberg, Bad Belzig, Bad Freienwalde (Oder), Baruth/Mark, Beelitz, Beeskow, Beetzsee, Bernau bei Berlin, Biesenthal-Barnim, Birkenwerder, Boitzenburger Land, Brieselang, Brieskow-Finkenheerd, Brück, Brüssow, Burg (Spreewald), Calau, Dahme-Mark, Dallgow-Döberitz, Doberlug-Kirchhain, Döbern-Land, Eberswalde, Eichwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterland, Elsterwerda, Falkenberg/Höhe, Falkensee, Fehrbellin, Finsterwalde, Forst (Lausitz), Fredersdorf-Vogelsdorf, Friedland, Friesack, Fürstenberg/Havel, Fürstenwalde/Spree, Glienicke/Nordbahn, Golzow, Gramzow, Gransee und Gemeinden, Großbeeren, Groß Kreutz (Havel), Groß Pankow (Prignitz), Großräschen, Grünheide (Mark), Guben, Heideblick, Hennigsdorf, Herzberg (Elster), Hohen Neuendorf, Karstädt, Ketzin/Havel, Kleine Elster (Niederlausitz), Kleinmachnow, Kloster Lehnin, Lindow (Mark), Königs Wusterhausen, Kremmen, Kyritz, Lauchhammer, Lebus, Leegebruch, Lenzen-Elbtalaue, Letschin, Liebenwerda, Löwenberger Land, Lübben (Spreewald), Lübbenau/Spreewald, Luckau, Luckenwalde, Ludwigsfelde, Märkische Heide, Märkische Schweiz, Meyenburg, Michendorf, Müncheberg, Nauen, Neuenhagen bei Berlin, Neuhausen/Spree, Neuruppin, Neustadt (Dosse), Neuzelle, Niedergörsdorf, Niemegk, Nordwestuckermark, Nuthetal, Oberkrämer, Odervorland, Oranienburg, Panketal, Peitz, Petershagen/Eggersdorf, Plattenburg, Plessa, Pinnow, Premnitz, Prenzlau, Putlitz-Berge, Rangsdorf, Rathenow, Rietz-Neuendorf, Röderland, Rüdersdorf bei Berlin, Ruhland, Schwarzheide, Schenkendöbern, Schipkau, Schlaubetal, Schlieben, Schönefeld, Schöneiche bei Berlin, Schönewalde, Schönwalde-Glien, Schorfheide, Schradenland, Schwedt/Oder, Schwielowsee, Seelow, Senftenberg, Spreenhagen, Spremberg, Stahnsdorf, Storkow (Mark), Strausberg, Tauche, Teltow, Templin, Uckerland, Unterspreewald, Velten, Vetschau/Spreewald, Werder (Havel), Wandlitz, Werneuchen, Wiesenburg/Mark, Wittenberge, Wittstock/Dosse, Woltersdorf, Wriezen, Wustermark, Zehdenick, Zeuthen, Ziesar

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2024 um 14:16 Uhr
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