Wohnplätze
Mit dem Begriff Wohnplatz werden Siedlungen und Siedlungsteile erfasst, die weder Ortsteile gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sind noch als Gemeindeteil in der Hauptsatzung der Gemeinde benannt werden. Wohnplätze sind historisch gewachsen.
Für die Bedeutung als Wohnplatz reicht die Verwendung des Namens auf den grünen Ortshinweistafeln (Zeichen 385 nach Straßenverkehrsordnung - StvO) oder die ortsübliche Verwendung des Namens als Ortsbezeichnung und damit als Lagebeschreibung. Die Wohnplatzbezeichnung kann auch dann hilfreich sein, wenn für die dort vorhandenen Grundstücke ein Straßenname oder eine Adresse abweichend von der Wohnplatzbezeichnung gültig ist.
Wohnplätze sind zum Beispiel
- Ausbauten
- Vorwerke
- Forsthäuser
- Einzelhöfe
- Mühlen
- Wohnsiedlungen oder
- Wochenendhaussiedlungen
Die Wohnplatznamen wurden von der Landesvermessung Anfang 2001 auf der Grundlage der topographischen Kartenwerke flächendeckend erfasst. Im Jahr 2004 wurden die Ämter und Gemeinden des Landes Brandenburg erstmals schriftlich um eine Bestätigung der Wohnplätze gebeten. Die Abfrageergebnisse wurden vollständig im Kommunalverzeichnis von service.brandenburg.de abgebildet. Weitere Korrekturhinweise werden vierteljährlich im Verzeichnis berücksichtigt.
Seite drucken