Förderung: Nachmittagsbetreuung von behinderten Jugendlichen

Dargestellt ist eine Münze, mit einem Eurozeichen und links dahinter sind vier aufgestapelte Münzen.

Gefördert werden Angebote, die Eltern ihre Berufstätigkeit ermöglichen sollen, wenn ihre Kinder zu alt für den Schulhort sind, aber wegen ihrer Behinderung die Zeit nach schulischen Angeboten betreut werden müssen. Landkreise und kreisfreie Städte können auf Antrag monatlich 300 Euro pro betreutem Jugendlichen für Freizeitangebote am Nachmittag erhalten. 

Dargestellt ist eine Münze, mit einem Eurozeichen und links dahinter sind vier aufgestapelte Münzen.

Gefördert werden Angebote, die Eltern ihre Berufstätigkeit ermöglichen sollen, wenn ihre Kinder zu alt für den Schulhort sind, aber wegen ihrer Behinderung die Zeit nach schulischen Angeboten betreut werden müssen. Landkreise und kreisfreie Städte können auf Antrag monatlich 300 Euro pro betreutem Jugendlichen für Freizeitangebote am Nachmittag erhalten. 


zuletzt aktualisiert: 01.11.2023

Anbieter:Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Themen: Kultur, Sport und Freizeit, Familie und Partnerschaft
Schlagwörter: Gemeinde, Behinderung, Eingliederung, Förderprogramm, Landkreis