Ernährungsnotfallvorsorge

Neben der staatlichen Ernährungsvorsorge bedarf es einer ergänzenden privaten Ernährungsvorsorge.

Grundsätzlich sollte jeder Bürger einen gewissen Nahrungsvorrat für 10 Tage im Haushalt haben, der sich aus folgenden Lebensmittel zusammenstellt:

  • Frischprodukte (Obst, Gemüse, Milchprodukte)
  • Trockenvorräte und Konserven (Kaffee, Tee, Zucker, Honig, Marmelade, Senf, Essig, Salz, Gewürze, Gemüse- und Obstkonserven)
  • Fertiggerichte (Suppen, Nudelgerichte)
  • Tiefkühlware (Brot, Fleisch, Geflügel, Fisch etc.)
  • Getränke (Mineralwasser, Fruchtsaft, H-Milch etc.)

Auch Zündhölzer, Feuerzeug, Kerzen und ein Spritus- oder Gaskocher können von Vorteil sein, wenn einmal der Strom ausfällt. Außerdem sollte ein kleiner Wasserkanister, der bei Bedarf noch mit Wasser gefüllt werden kann, im Haushalt vorhanden sein.

Mehr Informationen finden Sie unter:

Neben der staatlichen Ernährungsvorsorge bedarf es einer ergänzenden privaten Ernährungsvorsorge.

Grundsätzlich sollte jeder Bürger einen gewissen Nahrungsvorrat für 10 Tage im Haushalt haben, der sich aus folgenden Lebensmittel zusammenstellt:

  • Frischprodukte (Obst, Gemüse, Milchprodukte)
  • Trockenvorräte und Konserven (Kaffee, Tee, Zucker, Honig, Marmelade, Senf, Essig, Salz, Gewürze, Gemüse- und Obstkonserven)
  • Fertiggerichte (Suppen, Nudelgerichte)
  • Tiefkühlware (Brot, Fleisch, Geflügel, Fisch etc.)
  • Getränke (Mineralwasser, Fruchtsaft, H-Milch etc.)

Auch Zündhölzer, Feuerzeug, Kerzen und ein Spritus- oder Gaskocher können von Vorteil sein, wenn einmal der Strom ausfällt. Außerdem sollte ein kleiner Wasserkanister, der bei Bedarf noch mit Wasser gefüllt werden kann, im Haushalt vorhanden sein.

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zuletzt aktualisiert: 03.05.2021

Themen: Umwelt und Verbraucherschutz
Schlagwörter: Epidemie, Nothilfe, Lebensmittel