Einfuhr antibiotikahaltiger Säfte für Kinder

Dargestellt ist eine Paragrafenzeichen.

Pharmagroßhändler und Apotheken dürfen ab 3. Mai 2023 in Deutschland nicht zugelassene Antibiotika-Säfte für Kinder in Verkehr bringen. 

Dargestellt ist eine Paragrafenzeichen.

Pharmagroßhändler und Apotheken dürfen ab 3. Mai 2023 in Deutschland nicht zugelassene Antibiotika-Säfte für Kinder in Verkehr bringen. 


zuletzt aktualisiert: 03.05.2023

Anbieter:Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Themen: Gesundheit und Soziales
Schlagwörter: Nothilfe, Kinderbetreuung, Verbrauch, Vorsorge