Härtefallkommission des Landes Brandenburg

Die Härtefallkommission prüft, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit einer vollziehbar ausreisepflichtigen ausländischen Person im Bundesgebiet rechtfertigen.

Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges Gremium. Sie hat zehn Mitglieder und wurde auf Vorschlag der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen, kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung berufen.

Die Härtefallkommission prüft, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit einer vollziehbar ausreisepflichtigen ausländischen Person im Bundesgebiet rechtfertigen.

Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges Gremium. Sie hat zehn Mitglieder und wurde auf Vorschlag der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen, kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung berufen.


zuletzt aktualisiert: 07.04.2021

Anbieter:Ministerium des Innern und für Kommunales
Themen: Verwaltung und Organisation
Schlagwörter: Asyl, Eingliederung