Härtefallkommission des Landes Brandenburg
Die Härtefallkommission prüft, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit einer vollziehbar ausreisepflichtigen ausländischen Person im Bundesgebiet rechtfertigen.
Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges Gremium. Sie hat zehn Mitglieder und wurde auf Vorschlag der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen, kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung berufen.
Die Härtefallkommission prüft, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit einer vollziehbar ausreisepflichtigen ausländischen Person im Bundesgebiet rechtfertigen.
Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges Gremium. Sie hat zehn Mitglieder und wurde auf Vorschlag der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen, kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung berufen.
zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Anbieter: Ministerium des Innern und für Kommunales Themen: Verwaltung und Organisation Schlagwörter: Asyl, Eingliederung