Sonderpädagogische Förderung in der Schule

Jedes Kind hat ein Recht auf individuelle Förderung. In Brandenburg sollen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorrangig im gemeinsamen Unterricht gefördert werden.

Jedes Kind hat ein Recht auf individuelle Förderung. In Brandenburg sollen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorrangig im gemeinsamen Unterricht gefördert werden.


zuletzt aktualisiert: 07.04.2021

Anbieter:Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Themen: Lernen und Ausbilden
Schlagwörter: Schule