Begutachtungsstellen für Fahreignung

Die Begutachtungsstellen führen die in § 66 der Fahrerlaubnisverordnung geregelte Begutachtung der Fahreignung (früher MPU = „Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle“) durch. Sie überprüfen Kraftfahrende im Interesse der Verkehrssicherheit auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Die Begutachtungsstellen führen die in § 66 der Fahrerlaubnisverordnung geregelte Begutachtung der Fahreignung (früher MPU = „Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle“) durch. Sie überprüfen Kraftfahrende im Interesse der Verkehrssicherheit auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.


zuletzt aktualisiert: 08.04.2021

Anbieter:Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Themen: Reisen und Verkehr, Verwaltung und Organisation
Schlagwörter: Prüfstelle