Wählen mit 16
Jugendliche ab 16 Jahren können sich im Land Brandenburg an Kommunal- und Landtagswahlen sowie Volksbegehren beteiligen, ihre Stimme hat Gewicht. Dafür wurde das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt.
Jugendliche ab 16 Jahren können sich im Land Brandenburg an Kommunal- und Landtagswahlen sowie Volksbegehren beteiligen, ihre Stimme hat Gewicht. Dafür wurde das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt.
zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Anbieter: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Themen: Lernen und Ausbilden Schlagwörter: Wahl