Wählen mit 16

Jugendliche ab 16 Jahren können sich im Land Brandenburg an Kommunal- und Landtagswahlen sowie Volksbegehren beteiligen, ihre Stimme hat Gewicht. Dafür wurde das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt.

Jugendliche ab 16 Jahren können sich im Land Brandenburg an Kommunal- und Landtagswahlen sowie Volksbegehren beteiligen, ihre Stimme hat Gewicht. Dafür wurde das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt.


zuletzt aktualisiert: 08.04.2021

Anbieter:Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Themen: Lernen und Ausbilden
Schlagwörter: Wahl