Film und Fernsehen: Antrag bei Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
Wer Kinder oder Jugendliche für die gestaltende Mitwirkung bei Film-, Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen beschäftigen will, braucht dafür eine Genehmigung.
Wer Kinder oder Jugendliche für die gestaltende Mitwirkung bei Film-, Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen beschäftigen will, braucht dafür eine Genehmigung.
zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Anbieter: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Themen: Arbeit und Wirtschaft Schlagwörter: Film, Arbeitsschutz, Kinder und Jugendschutz