Film und Fernsehen: Antrag bei Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

Wer Kinder oder Jugendliche für die gestaltende Mitwirkung bei Film-, Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen beschäftigen will, braucht dafür eine Genehmigung.

Wer Kinder oder Jugendliche für die gestaltende Mitwirkung bei Film-, Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen beschäftigen will, braucht dafür eine Genehmigung.


zuletzt aktualisiert: 09.04.2021

Anbieter:Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Themen: Arbeit und Wirtschaft
Schlagwörter: Film, Arbeitsschutz, Kinder- und Jugendschutz