Jedes Kind hat ein Recht auf individuelle Förderung. In Brandenburg sollen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorrangig im gemeinsamen Unterricht gefördert werden.
Jedes Kind hat ein Recht auf individuelle Förderung. In Brandenburg sollen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorrangig im gemeinsamen Unterricht gefördert werden.