Ihr Recht auf Akteneinsicht

Dargestellt ist eine Paragrafenzeichen.

Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg räumt uns allen einen freien Zugang zu den bei Behörden oder Einrichtungen des Landes vorhandenen Unterlagen ein.

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Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg räumt uns allen einen freien Zugang zu den bei Behörden oder Einrichtungen des Landes vorhandenen Unterlagen ein.


zuletzt aktualisiert: 11.10.2021

Anbieter:Ministerium des Innern und für Kommunales
Themen: Verwaltung und Organisation
Schlagwörter: Akteneinsicht